Ein BOOTSSCHEIN kostet beim Wasser- und Schiffahrtsamt ca. 200 EUR, dabei handelt es sich nämlich um ein Dokument, das man für den gewerblichen Einsatz eines Bootes z.B. für die Vercharterung braucht. Darin wird z.B. festgelegt, welche Ausstattung und Sicherheitseinrichtungen an Bord zu sein hat / haben, für wieviele Personen das Boot zugelassen ist usw. Problem: Vorher braucht man allerdings ein "Schiffszeugnis", also eine Abnahme durch einen vereidigten Sachveständigen - und die kostet ein Vielfaches des Bootsscheines.
Was Du dagegen wirklich erfragen wolltest, das waren wohl eher die Kosten für einen BOOTSFÜHRERSCHEIN. Den gibt es unter dieser Bezeichnung auch nicht mehr, der heisst schon lange SPORTBOOTFÜHRERSCHEIN BINNEN ODER SEE.
Darauf beziehen sich die größtenteils korrekten Aussagen meiner "Vorredner".
Hierzu nur eine Korrektur: Auf Seeschiffahrtsstraßen oder dem offenen Meer darfst Du den Schlepper mit dem Sportbootführerschein See fahren, auch wenn er länger als 15 m ist. Im Gegensatz zur Regelung BINNEN kommt es bei SEE nicht auf die Größe an, sondern auf den Einsatzzweck. Wenn Du den Eimer also nicht gewerblich einsetzt, sondern nur für private Lustfahrten, dann geht das mit dem "Sportbootführerschein See". DANN ABER BITTE NICHT DAMIT AUF BINNENSCHIFFAHRTSSTRASSEN GERATEN, DAS KOSTET DEN SCHEIN!